Wichtige Lockerungen bei Veranstaltungen bis 75 Personen und bis zu 150 Personen im Innenbereich ab dem 24. Juni 2020
Ab heute Mittwoch, dem 24. Juni 2020 sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. So gilt z.B. für private Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen nicht mehr die allgemeine Abstandspflicht und das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es sollte jedoch weiterhin möglichst beachtet werden. Weiterhin sind nur geladene Gäste zulässig, deren Daten (Anschrift, Telefonnummer) für einen Monat gespeichert werden.
Weitere Maßnahmen entnehmen Sie der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie dem Hygienekonzept vom 04. Juni 2020.
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