Aktuelle Corona-Regelungen für Veranstaltungen
Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G+-Regelung, d.h., es sind ausschließlich Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, und die zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.
13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes beschlossen
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Sie tritt am 1. Dezember in Kraft und regelt mit Gültigkeit bis einschließlich 20. Dezember in erster Linie die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.
14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 16. Dezember in Kraft
Zur Umsetzung der gestern in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen, wird Rheinland-Pfalz die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 16. Dezember in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar.
Corona-Regeln im November
Am Montag, den 02. November 2020, tritt die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und setzt damit den Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 um. Für uns als Agentur nach dem ohnehin schwierigen Sommer ein weiterer Rückschlag.
Aktueller Stand der Corona-Neuinfektionen – Neue Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober eine Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass private Zusammenkünfte und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis zukünftig nur mit bis zu 25 insgesamt anwesenden Personen
Weitere Lockerungen im Veranstaltungsbereich mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 500 Personen im Freien ab dem 16. September 2020
Zum 16. September 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen in der 11. Corona Bekämpfungsverordnung bekannt gegeben. So gelten seit heute die Lockerungen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich von 250 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 500 Personen
Verlängerung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15. September 2020
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, verlängert die Landesregierung die Laufzeit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15. September 2020. Die entsprechende Landesverordnung ist ab heute in Kraft. Somit gelten weiterhin die Hygienekonzepte vom 24. Juni 2020 mit der
Wichtige Lockerungen bei Veranstaltungen bis 75 Personen und bis zu 150 Personen im Innenbereich ab dem 24. Juni 2020
Ab heute Mittwoch, dem 24. Juni 2020 sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. So gilt z.B. für private Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen nicht mehr die allgemeine Abstandspflicht und das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es sollte jedoch weiterhin möglichst beachtet
Veranstaltungen im Innenbereich bis 75 Personen ab 10. Juni 2020 erlaubt
Ab der kommenden Woche Mittwoch, dem 10. Juni 2020 sind unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte wieder Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen möglich.
Hygienekonzept für Veranstaltungen bis 100 Personen im Außenbereich
Aufatmen in der Veranstaltungsbranche. Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sind unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten Veranstaltungen bis 100 Personen im Außenbereich wieder zulässig. Hier sind insbesondere das Abstandsgebot, die