4. Corona-Bekämpfungsverordnung untersagt Veranstaltungen
Wir informieren darüber, dass bis zum 06. Mai 2020 ausschließlich alle und jegliche Veranstaltungen untersagt sind. Weiterhin geschlossen bleiben müssen Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen, Restaurants und Locations (auch weitere Einrichtungen) die für Eure Hochzeit oder Euer nächstes Event in Frage kommen würden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz.
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