Wichtige Lockerungen bei Veranstaltungen bis 75 Personen und bis zu 150 Personen im Innenbereich ab dem 24. Juni 2020
Ab heute Mittwoch, dem 24. Juni 2020 sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. So gilt z.B. für private Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen nicht mehr die allgemeine Abstandspflicht und das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es sollte jedoch weiterhin möglichst beachtet
Veranstaltungen im Innenbereich bis 75 Personen ab 10. Juni 2020 erlaubt
Ab der kommenden Woche Mittwoch, dem 10. Juni 2020 sind unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte wieder Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen möglich.